Verkaufsbedingungen

Verkaufs- und Lieferbedingungen gültig ab 1. Januar 2008


Allgemeines
Für alle Lieferungen der Bläsi AG gelten die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen. Im Widerspruch stehende Bedingungen gelten nur, wenn diese durch die Bläsi AG schriftlich bestätigt werden. Sämtliche Angaben in unseren Verkaufs- und Produkteunterlagen sind unverbindlich und können jederzeit durch die Bläsi AG, den Produktehersteller oder den Importeur geändert werden. Für die Herstellung von vorfabrizierten Vorwandelementen gelten erweiterte Verkaufs- und Lieferbedingungen.

Preis- und Rabattstellung
Alle Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer und ohne Verpackungs- und Transportkosten. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern. Konditionen werden in separaten Konditionenvereinbarungen zwischen der Bläsi AG und dem Kunden vereinbart und bestätigt. Alle Vereinbarungen gelten ab dem Zeitpunkt der Bestätigung. In unseren Offerten sind Preis- und Rabattänderungen immer vorbehalten oder die offerierten Bedingungen gelten bis zum vereinbarten Zeitpunkt.

Fakturen
Die Bläsi AG stellt den Kunden Wochenrechnungen aus. Sollte eine Rechnung nicht den vereinbarten Bedingungen entsprechen bitten wir Sie, diese zur Korrektur zurückzusenden.

Ab 1. Januar 2007 kommen die folgenden Zuschläge zur Anwendung:

1.) Rüstzuschlag für alle metallischen Rohre und Stahlbleche: Fr. 5.20/Position
2.) Zuschlag für Kranzug: Fr. 11.50/Kranzug
3.) Transportkostenanteil: 1,9 % des Nettowarenwertes pro Beleg, jedoch maximal Fr. 228.--. Für abgeholte Sendungen wird kein Zuschlag verrechnet.
4.) Für Werkslieferungen von PE-100 Druckrohren wird ein Ansatz von generell 1,5 % verrechnet.

Zahlung
Unsere Zahlungskonditionen lauten auf 30 Tage rein netto. Nach Verfall erlauben wir uns, einen Verzugszins zu belasten. Dieser richtet sich nach dem Kontokorrentzinssatz inklusive Kommission für ungedeckte Kontokorrentkredite der ZKB (Zürcher Kantonalbank)

Liefertermine
Sämtliche Terminangaben sind unverbindlich. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Der Kunde wird in jedem Fall über die Terminverzögerung informiert. Die Bläsi AG haftet nicht für entstandene Kosten aus verspäteter Lieferung.

Transport
Unsere Waren werden per Camion unfranko Bestimmungsort geliefert soweit dieser mit dem Fahrzeug befahrbar ist. Spezialtransporte (z.B. Abladen der Ware entlang dem Graben) werden nach Aufwand verrechnet und sind in den Transportkosten nicht inbegriffen. Kosten für Lieferungen ausserhalb des Fuhrplanes (Express, Kurier, DPD oder Bahn) werden nach Aufwand verrechnet. Das gleiche gilt für Direktlieferungen ab Hersteller zum Kunden. Verpackungsmaterial wird zu Selbstkosten verrechnet. SBB Paletten, Rahmen und Deckel werden verrechnet, sofern diese nicht am Tag der Lieferung retourniert werden. Nach erfolgter Rückgabe wird dieses Material zu 100 % vergütet. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Waren auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Reklamationen müssen spätestens 5 Tage nach Erhalt der Ware der Bläsi AG mitgeteilt werden. Beschädigungen und Verluste bei Bahn, Post und DPD Lieferungen sind durch die entsprechende Stelle zu bestätigen.

Warenretouren
Grundsätzlich besteht kein Anrecht auf Rückgabe von korrekt gelieferten Waren. Bedingt durch die Produkthaftung unserer Zulieferanten können Waren, welche älter als ein Jahr nach erfolgter Lieferung sind, nicht mehr zurückgenommen werden. Retouren müssen zwingend vorgehend mit uns vereinbart werden. Unsere Chauffeure dürfen Retouren ohne Zustimmung der Bläsi AG nicht mehr annehmen. Für Retouren gelten die folgenden Abzüge:

1.) 10 % für Versorgungsprodukte (Guss, Armaturen, HDPE)
2.) 25 % für alle übrigen Lagerartikel

Für verschmutzte, unkomplette oder veraltete Artikel sowie für Artikel, welche auftragsbezogen beschafft werden mussten, erfolgt die Gutschrift nach Ergebnis des Lieferanten. Spezialanfertigungen können in keinem Fall zurückgenommen werden.

Leihwerkzeuge
Für Schäden an Mietgeräten, welche auf unsachgemässe Behandlung zurückzuführen sind, haftet der Mieter. Bei Verlust des Gerätes haftet der Mieter. Die Berechnung der Miete richtet sich nach der Mietdauer. Wir verweisen an dieser Stelle auf unsere Mietbedingungen.

Produkthaftung und Garantien
Die Produkthaftung liegt auf der Seite unserer Zulieferanten und ist teilweise durch entsprechende Gewährleistungsverträge geregelt. Die Bläsi AG haftet nicht für Schäden welche auf unsachgemässe Verarbeitung der Produkte zurückzuführen sind.

Gerichtstand
Gerichtstand für den Besteller und die Bläsi AG ist Bern. Die Bläsi AG ist berechtigt, den Besteller an dessen Sitz zu belangen. Die Bläsi AG ist bestrebt, Streitigkeiten und Differenzen auf gütlichem Weg zu regeln.

Schlussbemerkung
Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen ersetzen die Bedingungen vom Dezember 2005.

Bern, den 1. Dezember 2006
B L Ä S I A G

Urs Bläsi
Geschäftsführer

Stefan Keller
Prokurist

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